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Der FSR
Sitzungprotokolle
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Inhalt:


 

§1 Definition

Die Studentlnnenschaft gliedert sich in Fachschaften.
Die Studierenden eines Fachbereiches bilden die Fachschaft.
Die Studierenden des Fachbereiches Informatik bilden die Fachschaft Informatik.

[Inhalt]


§2 Fachschaften

Der Fachschaftsrat Informatik (FSR-I) vertritt die Belange der Fachschaft Informatik.

[Inhalt]


§3 Rechte, Pflichten und Aufgaben

  1. Die gewählten Mitglieder des FSR-I verpflichten sich, die Interessen aller Studierenden des FB-I zu vertreten.
  2. Der FSR-I setzt sich dafür ein, dass seinen gewählten Mitgliedern und freien Mitarbeitenden keine Nachteile durch die Ausübung ihres Amtes entstehen.
  3. Die Mitglieder des FSR-I verpflichten sich, keinen persönlichen Nutzen aus ihrer Mitgliedschaft zu ziehen.

[Inhalt]


§4 Wahl und Zusammensetzung

  1. Die Wahl findet gleichzeitig mit den Wahlen zu den Kollegialorganen der Fachhochschule statt. Sie wird analog zu den geltenden Regelungen der Grundordnung der Fachhochschule Wiesbaden, zu den Wahlen zum Konvent und zu den Fachbereichsräten durchgeführt.
  2. Alle Studierenden des Fachbereichs Informatik (FB-I) sind sowohl aktiv und passiv wahlberechtigt. GasthörerInnen besitzen kein Wahlrecht.
  3. Die Mitglieder des FSR-I werden von der Fachschaft Informatik in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
  4. Die Wahl findet nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt. Wenn nur eine Wahlvorschlagsliste vorliegt, ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu verfahren.
  5. Der FSR-I besteht mindestens aus 5, höchstens jedoch aus 12 Mitgliedern. Sollten sich weniger Kandidaten zur Wahl stellen oder gewählt werden, so treten die Bestimmungen des §5 Abs. 3 in Kraft.

[Inhalt]


§5 Amtszeit

  1. Die Amtszeit des FSR-I beginnt mit dem Sommersemester, welches auf die Wahl folgt. Die Amtsperiode beträgt in der Regel ein Jahr.
  2. Die Amtszeit eines Mitgliedes des FSR-I endet vorzeitig
    1. automatisch bei Exmatrikulation.
    2. durch Niederlegung seines Mandates, welche schriftlich dem FSR-I mitzuteilen und protokollarisch auf der nächstmöglichen ordentlichen Sitzung festzuhalten ist.
    3. durch eine ordentliche Vollversammlung der Fachschaft Informatik, während der das Mitglied mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden seines Mandates enthoben wird.
  3. Wird die Höchstanzahl unterschritten, werden freie Mandate durch Nachrückende gem. §95 Grundordnung der FHW besetzt.
  4. Sollte die in §4 Abs. 5 festgelegte Mindestmitgliederzahl unterschritten werden und ist ein Nachrückverfahren gem. Abs.3 nicht möglich, so hat der FSR-I unverzüglich für Neuwahlen zum nächstmöglichen Termin zu sorgen. Der bisherige FSR-I bleibt bis zur erfolgreichen Neuwahl kommissarisch im Amt.

[Inhalt]


§6 Interne Organisation

  1. Der FSR-I legt auf einer konstituierenden Sitzung seine interne Organisation und Verwaltungsstruktur fest.
    Der FSR-I unterstützt die Bildung von Referaten, um immer wiederkehrende Aufgaben von einem Untergremium durchführen zu lassen. Diese Referate dürfen im Rahmen ihrer Aufgaben selbständig Entscheidungen treffen. Es existieren allgemeine Referate, die sich auch ausschließlich aus freien Mitarbeitern zusammensetzen können, sowie Kernreferate, die aus zusätzlich mindestens einem gewählten FSR-I-Mitglied bestehen müssen.
  2. Es sind mindestens die Kernreferate "Finanzen" und "Kopierer" zu besetzen.
  3. Das Finanzreferat besteht aus einer(m) Kassenbeauftragten und einer(m) StellvertreterIn, welche ebenfalls auf der konstituierenden Sitzung vorgeschlagen und mit absoluter Mehrheit angenommen werden müssen. Der bzw. die Kassenbeauftragte trägt Sorge für die Kasse im Sinne der Finanzordnung der Studentlnnenschaft.

[Inhalt]


§7 Sitzungen

  1. Der FSR-I kennt ordentliche und außerordentliche Sitzungen. Sitzungen können nur dann als FSR-I -Sitzungen angesehen werden, wenn die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde.
  2. Ordentliche Sitzungen finden während der Vorlesungszeit mindestens vierzehntägig statt. Der Sitzungstermin muss mindestens fünf Vorlesungstage durch öffentlichen Aushang mit der Tagesordnung bekanntgegeben werden.
  3. Eine ordentliche Sitzung des FSR-I ist grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag eines FSR-I-Mitgliedes können Tagesordnungspunkte als nichtöffentlich erklärt werden. Dazu ist eine absolute Mehrheit der anwesenden FSR-I-Mitglieder notwendig.
  4. Eine ordentliche Sitzung ist grundsätzlich beschlussfähig.
  5. Ein Drittel aller FSR-I-Mitglieder können eine außerordentliche FSR-I-Sitzung einberufen und deren Tagesordnung festlegen. Der Termin für eine außerordentliche Sitzung muss zwei volle Vorlesungstage vorher öffentlich, mit Tagesordnung, angekündigt sein.
  6. Über die öffentlichkeit einer außerordentlichen Sitzung entscheidet der FSR-I. Eine Änderung der Tagesordnung ist nicht möglich !
  7. Eine außerordentliche Sitzung ist mit mehr als der Hälfte der FSR-I-Mitglieder beschlussfähig. Ein Antrag kann aber nur mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden angenommen werden.
  8. Anträge werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Fachschaftsmitglieder des FB-I beschlossen. Abgestimmt wird in der Reihenfolge JA - ENTHALTUNGEN - NEIN, wobei der zu einem Thema weitreichendste Antrag zuerst behandelt werden muss.
  9. Für eine Sitzung muss es eine Tagesordnung geben. Auf Antrag kann die Tagesordnung geändert werden, es sei denn §7 Abs. 3.2 tritt in Kraft. Diese Tagesordnung muss zu Beginn der Sitzung genehmigt werden. Folgende nicht änderbare Tagesordnungspunkte sind jedoch immer enthalten:
    • TOP 1 Eröffnung der Sitzung
    • TOP 2 Festlegung des Vorsitzenden und des Protokollanden
    • TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
    • TOP 4 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
    • TOP 5 Verabschiedung der Tagesordnung
    • TOP 6 Berichte aus den Gremien
    • TOP 7 Berichte
    • .... usw.
    • TOP n-1 Verschiedenes
    • TOP n Vorschläge zur nächsten Tagesordnung
    Unter "TOP Verschiedenes" können keine Beschlüsse gefasst werden.
    Sitzungsort für FSR-I-Sitzungen ist grundsätzlich die Fachhochschule Wiesbaden am Standort Wiesbaden, wenn möglich der Fachschaftsraum A333. Der Termin für ordentliche Sitzungen muss außerhalb der Vorlesungsstunden, jedoch nicht in den Semesterferien oder der vorlesungsfreien Zeit liegen. In besonders dringlichen Fällen kann eine außerordentliche Sitzung auch innerhalb der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
  10. Der Informationspflicht gegenüber dem Studentenparlament und dem Allgemeinen StudentInnenausschuss wird gem. §5 Abs.2 Satz 3 der Fachschaftsrahmenordnung genüge getan.

[Inhalt]


§8 Handlungsvollmacht der Mitglieder des FSR-I

Ein FSR-I-Mitglied ist berechtigt, Handlungen im Namen des Fachschaftsrates vorzunehmen, wenn eine der folgenden Situationen gegeben ist:

  1. Die Handlung wurde auf einer Sitzung des Fachschaftsrates beschlossen.
  2. Die Handlung fällt eindeutig in den Zuständigkeitsbereich eines Referates oder eines Ausschusses und wurde von einem dieser Gremien beschlossen.
  3. Mindestens ein Studierender tritt mit einem akuten Problem an das Mitglied heran und für diesen einen oder mehrere Studierende würden durch eine zeitliche Verzögerung Nachteile entstehen. In einer solchen Situation ist das Fachschaftsratsmitglied berechtigt, selbständig zu entscheiden, ob ein akutes Handeln nötig ist oder nicht. Das FSR-I-Mitglied ist jedoch nicht berechtigt, zur Beurteilung der Dringlichkeit seine eigene Meinung zur inhaltlichen Qualität dieses Antrages einfließen zu lassen.
  4. Abs.1 gilt ebenfalls für freie Mitarbeiter des FSR-I, ebenso Abs. 2 für Nicht-Kernreferate.

[Inhalt]


§9 Vollversammlungen

  1. Die Fachschaftsvollversammlung sollte einmal pro Semester stattfinden und wird vom FSR-I, sowie auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Studierenden des FB-I einberufen. Die entsprechenden Räumlichkeiten werden von der Fachhochschule bereitgestellt.
  2. Die Fachschaftsvollversammlung gilt als ordnungsgemäß einberufen, wenn sie spätestens zehn nicht vorlesungsfreie Tage vor Versammlungsbeginn unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht wird.
  3. Eine Vollversammlung ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens einem Zehntel der Studierenden des FB-I.
  4. Die Fachschaftsvollversammlung kann mit einfacher Mehrheit Anträge zur Beschlussfassung an den Fachschaftsrat einbringen
  5. Die Fachschaftsvollversammlung hat das Recht, vom Fachschaftsrat einen Rechenschaftsbericht für die laufende Amtsperiode zu fordern, dies betrifft insbesondere Rechenschaft über zugewiesene Mittel der Studentlnnenschaft sowie deren Verwendung.

[Inhalt]


§10 Inkrafttreten und Änderungen

  1. Diese Fachschaftsordnung tritt am Tage der Genehmigung durch das StuPa der Fachhochschule Wiesbaden in Kraft.
  2. Änderungsanträge zu dieser Geschäftsordnung können mit Zweidrittelmehrheit der gewählten FSR-I-Mitglieder dem StuPa zur Genehmigung eingereicht werden.

[Inhalt]

© 2003 - 2009 Fachschaftsrat Informatik der Fachhochschule Wiesbaden